Über uns

Wir sind Reikor.

Was im Jahre 2018 mit der ersten Wohnung in der niederrheinischen Stadt Kleve entstand, hat sich mittlerweile zu einem deutschlandweit tätigen Unternehmen in der Kurzzeitvermietung entwickelt. Gegründet wurde das Unternehmen von Calvin Kories und Simon Reintjes.

Unterschiedlich, aber dennoch gleichzeitig wagten beide ihre ersten Schritte in das Geschäft der Kurzzeitvermietung.

Calvin studierte soziale Arbeit, arbeitete als Kellner in einer Bar und war im Alter von 20 Jahren Vater geworden. Das Interesse an Airbnb & Co bestand bereits seit langem und so stand nach einer weiteren langen Nacht am Tresen der Entschluss fest: ich mach es jetzt einfach.Gesagt getan und so entstand die erste Ferienwohnung im Herzen der Leipziger Innenstadt mit malerischer Lage vor der Thomaskirche.

Zeitgleich hämmert, schraubt und staubt es kräftig am Niederrhein. Simon, hoch motiviert zurück von einem Auslandsaufenthalt und getrieben vom straffen Tempo seines Arbeitgebers nutzt die wenige Zeit, die ihm außerhalb von Arbeit und Studium blieb, um die ersten zwei Monteurunterkünfte zu eröffnen. Anders als bei Calvin bestachen diese Apartments weniger durch eine schöne Einrichtung und tolle Farbkonzepte sondern durch die Erfüllung pragmatischer Ansprüche für Berufsreisende. Als die Projekte zunahmen suchte Simon einen Verwalter für seine Apartments, der ihm bei der Vermarktung unterstützen sollte. Dieser sollte einen Teil des Gewinns erhalten und dafür die Vermarktung und die Kommunikation mit den Gästen übernehmen. Mit der gewonnenen Zeit sollten weitere Unterkünfte gesucht, umgebaut und eröffnet werden.

Calvin suchte eine weniger kapitalintensive Möglichkeit sein Geschäft weiterzuentwickeln und entschied sich deshalb auf die Verwaltung von Ferien- und Monteurwohnungen zu konzentrieren. Dies versprach schnelles Wachstum und wenig Fixkostenrisiko. Auf das Gesuch von Simon nach einem Verwalter meldet sich Calvin binnen von Minuten. Das gab Simon die Sicherheit: wer so schnell reagiert ist auch schnell beim Gast.

Und so kam es auch und Calvin und Simon entwickelten über die nächsten Monate, zunächst im Auftraggeber-Dienstleister Verhältnis, ihr Konzept der Kurzzeitvermietung weiter. Der Tag war gekommen, das Studium beendet und der Start in die Zielfunktion bei dem Unternehmen, bei welchem Simon drei Jahre lang sein duales Studium gemacht, hat stand kurz bevor.... ...doch der Entschluss stand fest: es soll nicht der fremde Großkonzern werden, sondern die eigene Firma.

Calvin und Simon entschieden sich von diesem Zeitpunkt gemeinsam an die Welt der Kurzzeitvermietung zu verändern. Rasch war auch bereits der erste Mitarbeiter gefunden und die Tage wurden in einem Leipziger Co Working Space mit den ersten Planungen und die Abende und Wochenenden mit der Einrichtung der ersten Wohnungen verbracht.

Regeln

Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(5) Internetnutzung Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.